Archiv für die Kategorie „Hochwasser Belleben“

Brücke über den Schlackenbach – Noch so ein Schildbürgerstreich

Sonntag, 2. Februar 2014

Salzlandkreis
– Der Landrat ?
Karlsplatz 37
06406 Bernburg
Sehr geehrter Herr Gerstner,
hiermit beantrage ich den Rückbau der an der Brücke über den Schlackenbach im Verlauf der K2112 in der Ortslage Belleben vorgenommenen Änderungen.
Begründung:
Im vergangenen Jahr wurden an dieser Brücke (siehe Bild 1) Lage der Brücke über Schlackenbach Arbeiten durchgeführt, in deren Verlauf der Durchflußquerschnitt (Bild 2) Schlackenbachbrücke stark verringert wurde.
Die Durchflußkapazität dieses Brückendurchlasses ist jedoch für die Ortslage Belleben von existenzieller Bedeutung, da hier die Niederschläge eines Einzugsgebietes von mehr als 1.000 Hektar hindurchfließen.
Um die Größenordnung zu verdeutlichen: Im Verlaufe eines Flurneuordnungsverfahrens wurden durch das Büro Geoflux aus Halle die Wassermassen errechnet, die durch diese Brücke hindurchfliesen müssen. Allein von den oberhalb liegenden 648 Hektar Ackerland fließen bei einem Starkregen (50-Jahres-Regen) innerhalt von maximal 4 Stunden ca. 137.220 Kubikmeter Wasser hier durch.
Bereits während der letzten Regenereignisse (zum Beispiel August 2013) war die Durchflußkapazität voll ausgelastet; der Brückenquerschnitt also gefüllt. Bei einem 50-Jahres-Ereignis besteht die Gefahr, daß hier das Wasser zurückstaut und nicht nur mehrere Wohngrundstücke, sondern vor allem auch unsere Kirche überflutet.
Bekanntlich ist es in Belleben in den letzten Jahren wiederholt zu schweren Überschwemmungen gekommen, ohne daß ein 50-Jahres-Regen ursächlich war. Das Problem liegt einfach darin, daß der Schlackenbach ein sehr großes Einzugsgebiet hat, welches über die Flurgrenzen hinaus bis in den benachbarten Landkreis an die Ortschaften Ihlewitz, Roda und Welfesholz heranreicht.
Aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung ist mir übrigens bekannt, daß bei Brückenbauarbeiten regelmäßig immer auch hydraulische Berechnungen anzustellen sind. Um so mehr verwundert es mich, daß die Bauverwaltung des Landkreises eine derartige Einengung des Abflußquerschnittes zulassen konnte. Und das, obwohl von Anwohnern und dem Bauamt der Stadt Könnern hier schon während der Bauphase mehrfach Bedenken an die Baufirma und die Bauleitung herangetragen wurden.
Außerdem weise ich darauf hin, daß, meines Erachtens, im Falle eines Hochwasserereignisses der Landkreis schadensersatzpflichtig werden könnte, falls es sich herausstellt, daß die Durchlaßverengung ursächlich für die Schäden war.

Mit freundlichen Grüßen
Belleben, den 01.02.2014
(Volker Lange)

Anlage:
2 Bilder

Planungen zum Hochwasserschutz endlich vorgelegt

Mittwoch, 29. Januar 2014

Hallo,
hier mal eine kurze Information über die Beratung zum Hochwasserschutz Belleben am 28. Januar im Kleinen Saal Kulturhaus. Ich habe leider nicht von Allen die eMail-Adresse; ihr könnt das aber gerne an Andere weiterleiten. Ich habe auch ein paar Videos und Bilder zu Youtube und Google hochgeladen. Einfach unter Hochwasser Belleben googlen.

Also zur Beratung:
Anlaß war die Vorstellung der Planunterlagen zum Hochwasserschutz Belleben.
Eingeladen hatte Herr von Daniels, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnung Belleben.
Anwesende: ALFF Dessau; Büro Geoflux aus Halle, Büro Grontmij aus Potsdam, Ulf Parnow, Peter Goll, Wolfgang Beer, Ralf Wiebach, Mario Brauns, Volker Lange.
Die Vertreter der Büros Geoflux und Grontmij haben ihre Planungen vorgestellt. Darin waren unsere Vorschläge vom Oktober 2013 durchaus berücksichtigt.
So soll:
1. Am Ortsausgang Belleben in Richtung Alsleben; also dort von wo im August der Schlamm vom Acker bei Beckers durch die Garage gelaufen ist, wird der Ackerzipfel zwischen Alslebener Strasse und den Ställen still gelegt und in Grünfläche umgewandelt, damit sich dort der Schlamm absetzen kann.
2. Am Ortsausgang Sanderslebener Strasse, hinter Könneckes, wird die Lange Wiese als Regenrückhaltebecken ausgebaut, um das Wasser aus Richtung Tröge und Bahnübergang Bude 32 (Eisengießereiweg) aufzuhalten.
3. In der Schindergrund wird ein Wirtschaftsweg als Damm gebaut. Dieser führt von der Stallanlage entlang der Friedhofsmauer bis zum Windmühlenweg. Weiterhin soll weiter hinten an der Schnitzelmiete ein Grünstreifen quer zum Gefälle entstehen. Also der jetzt schon vorhandene Weg wird ein Stück verlängert.
Wir, also Ralf, Mario Brauns und ich, haben dann dem ALFF auch mitgeteilt, daß wir das Problem Schindergrund als allererste Priorität ansehen.
Wir haben dann noch diskutiert, ob am Ausgang der Schindergrund, also unmittelbar hinter dem Grundstück Böckel, eine weitere Staufstufe entstehen soll. Das würde ich aber mal gerne mit den Böckels und den anderen Anwohnern besprechen.
Weitere diskutiert haben wir auch über das Problem Gerbstedter Strasse. Grontmij will dort eine kleine Grünfläche einrichten, mit Überlauf in Richtung Fabrikteiche. Diese schafft allerdings, selbst bei 10% Gefälle, nur 0,2 m³/s, was viel zu wenig ist. Nach der Berechung von Grontmij sollen trotzdem noch weitere Wassermassen über die Gerbstedter Strasse ablaufen. Zum Teil in der Regenwasserleitung, aber zum größten Teil oberirdisch.
Das müßte man aber noch mal mit den Anwohnern besprechen, wie die das sehen.

Was mir noch wichtig ist: Der ALFF meint, wenn Alles optimal läuft, könne man vielleicht 2016 mit dem Bau beginnen. Aber nur wenn es wirklich gut läuft. Deshalb wäre darüber nachzudenken, ob es Maßnahmen gibt, die man vorziehen könnte, ohne irgendwelche Fördermittel zu verlieren.
In der Ausführungsplanung, die jetzt irgendwann folgt, geht es aber noch um wichtige Feinheiten.
Aber so insgesamt hatte ich schon den Eindruck, daß sich da etwas tut.

Umlagen für die Gewässerunterhaltung

Mittwoch, 25. Dezember 2013

Seit einigen Monaten ist die Rede davon, daß neue Gebühren zur Unterhaltung der Gewässer II.Ordnung erhoben werden sollen. Deshalb habe ich jetzt einen Leserbrief an die Lokalredaktion der MZ geschrieben, der nachfolgend beigefügt ist:

Sehr geehrter Herr Valtink,
der Gedanke, daß die Grundeigentümer für den Unterhalt der Gewässer II. Ordnung selbst zahlen sollen, klingt zunächst einmal ganz vernünftig. Aber: Dafür bezahlen wir doch schon! Über die Grundsteuer und die Gebühren für die Regenwasserkanäle. Und da die Grundsteuern gerade kräftig erhöht wirden und die Regenentwässerungsgebühren von Anfang an reichlich bemessen waren, sollte doch Geld im Überfluß vorhanden sein.
Aus Ihrem Artikel war für mich leider nicht so ganz erkennbar, wer denn nun hier zusätzlich zur Kasse gebeten werden soll, alle Eigentümer der Wohngrundstücke, oder nur die direkten Anlieger der Gräben? Nur die Wohngrundstücke oder auch die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen? Es wäre ja hier auch einmal darauf hinzuweisen, daß es ausschließlich der Schlamm von den Äckern ist, der infolge unsachgemäßer Bewirtschaftung der Flächen bei jedem, auch nur etwas kräftigerem Landregen, zunächst unsere Straßen und dann die Gräben zusetzt. Also wäre es doch im Sinne der Gerechtigkeit, hier das Verursacherprinzip anzuwenden! Alternativ, damit unsere Bauern nicht noch stärker in die Armut abgleiten, könnte man ihnen ja auch die Möglichkeit einräumen, hier selbst tätig zu werden, indem sie durch sachgerechte Bewirtschaftung der Felder die Bodenerosion vermeiden und somit das ständig erforderliche Schlammräumen in den Gräben überflüssig machen. Das würde der Umwelt gut tun und uns Allen eine Menge Geld ersparen. Geld, daß wir dann wieder beim ortsansässigen Handwerker ausgeben könnten.
Dipl.-Ing. Volker Lange
Alslebener Strasse 59
06420 Könnern
Tel.: 0170 73 48 860
Fax: 03212 73 48 860
eMail: volkerlange@gmx.de
Internet: www.volkerlange.de
Aktuelles: www.volkerlange.de/blog

Wasser im Keller

Freitag, 20. Dezember 2013

Ein Problem, das in unserer Gegend recht häufig nach der Kanalisierung der Ortschaften auftaucht besteht darin, daß plötzlich die vorher trockenen Keller unter Wasser stehen.
Das kann verschiedene Ursachen haben.
Zum einen steigen seit einigen Jahren in ganz Sachsen-Anhalt die Grundwasserstände. Auf Feldern und Wiesen, auf denen früher in den heißen Sommermonaten fast alles verdorrte, wachsen jetzt plötzlich Schilf und Butterblumen. Das könnte daraus resultieren, daß die zu DDR-Zeiten üblichen großflächigen Grundwasserabsenkungen infolge des Bergbaus und Meliorationsarbeiten zugunsten der Landwirtschaft eingestellt wurden.
In unserem Nachbarort Alsleben, in der Thomas-Müntzer-Siedlung, könnte es durch den Neubau des ALDI-Marktes an der alten B6 verursacht sein. Damals wurde ein unterirdischer Kanal, der das Schichtenwasser aus Richtung Lindenhof / Hasenberg ableitete unterbrochen.
In einigen Orten gibt es jedoch im Zusammenhang mit der Neuverlegung der Ortskanalisation spezielle Ursachen, die ich im nachfolgenden Schreiben mal dargestellt habe. Dieses Schreiben habe ich nicht nur an die Zeitung, sondern auch an die umliegenden Abwasserverbände geschickt. Passiert ist allerdings leider wenig. Die betroffenen Bürger wurden (wieder einmal) mit ihren Problemen allein gelassen.

Hier mein damaliges Schreiben im Original:
Wasser im Keller
In den letzten Wochen wurde gelegentlich in der MZ das Problem der steigenden Grundwasserstände und damit verbunden das Eindringen von Grundwasser in die Keller diskutiert. Speziell in unserer Region, also Belleben und Umgebung, hört man immer wieder die Meinung, daß dieses erst nach dem Verlegen der Abwasserleitungen aufgetreten sei.
Hier kann es meines Erachtens durchaus eine Ursachenverkettung geben. Wir haben als Baugrund in der Regel trockenen Lehm. Dieser wirkt wie eine Abdichtung für die Keller. Wenn jetzt Abwasserleitungen verlegt werden, dann müsssen die Rohrleitungsgräben anschließend mit Sand und Kies verfüllt werden. Diese Grabensysteme wirken aber wie eine Drainage, die das Oberflächen-, Schichten- und Grundwasser sammelt und, in ungünstigen Fällen, bis an die Kellermauern heranführt, wo es dann durch Fugen und Risse in die Keller eindringt.
Wie ist dieses Problem jetzt zu lösen? Natürlich sind wir alle froh, daß endlich auch bei uns Abwasserleitungen verlegt werden. Und die Tiefbauer müssen natürlich auch ihre Arbeiten fachgerecht ausführen. Deshalb sind die Rohrleitungsgräben mit Sand zu verfüllen, weil sich Lehm nicht so gut verdichten läßt. Wir müßten sonst über Jahre hinweg mit Querrinnen (Setzungsmulden) auf den Straßen leben.
Man kann den Hauseigentümer deshalb nur empfehlen, die ihre Kellerwände nachträglich im Bereich der Rohrgräben mit einer druckwasserhaltenden Sperrschicht zu versehen und vor allem die Wanddurchführungen sorgfältig abzudichten.
Weiterhin wären die Rohrleitungsgräben dort, wo Setzungsmulden akzeptiert werden können, mit Lehm oder besser Ton zu verfüllen. Damit würde der unterirdische Wasserfluß unterbrochen.
Selbstverständlich sollte man aber auch darauf achten, daß die Rohrverlegearbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Aus meiner beruflichen Tätigkeit sind mir da eine ganze Reihe möglicher Fehlerquellen bekannt.
Zum Schluß noch ein ganz wichtiger Aspekt: Die oben beschriebene Drainagewirkung der kiesgefüllten Rohrgräben findet natürlich in beiden Richtungen statt. Führt auch dazu, daß der Baugrund entwässert, also ausgetrocknet, oder gar Material ausgeschwemmt wird. Dann kommt es plötzlich an den Häusern zu Rissbildungen infolge nachträglicher Setzungserscheinungen im Baugrund durch Volumenänderungen. Man sieht das sehr schön an einem Badeschwamm, wenn dieser nach Benutzung wieder austrocknet.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Lange

Fachaufsichtsbeschwerde Landkreis – Eingangsbestätigung vom Landesverwaltungsamt Halle

Donnerstag, 19. Dezember 2013

Vom Landesverwaltungsamt Halle kam Gestern (am 18.Dezember 2013), nach immerhin nur knapp 5 Wochen Bearbeitungszeit, eine Art von schriftlicher Eingangsbestätigung, die Ihr hier nachlesen könnt.
Mit der zuständigen Bearbeiterin ließ sich auch ganz gut telefonieren. Als günstigste Variante erschien mir dann die “Fachaufsichtsbeschwerde” als “formloser Rechtsbehelf”. Unter Juristen kursiert zwar der Spruch, daß ein solches Verfahren “formlos, fristlos und fruchtlos” sei; der Charme liegt aber gerade in dieser Formlosigkeit. Das gibt mehr Möglichkeiten für unkonventionelle Gespräche und Vereinbarungen. Demgegenüber wäre ein formelles Widerspruchsverfahren an genau vorgeschriebene Verfahrenswege gebunden, die zu unnötiger Konfrontation führen.

Kleiner Erfolg

Dienstag, 10. Dezember 2013

Eben hat mich ein Herr Brückner vom Landesverwaltungsamt Halle angerufen. Dort hatte ich vor einiger Zeit meine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Weigerung des Landkreises eingereicht, zur Gefahrenabwehr wegen der ständig wiederkehrenden Hochwasser im Unterlauf der Schindergrund Belleben tätig zu werden.
Der weitere Ablauf ist jetzt so, daß die Angelegenheit zunächst einmal an den Landkreis zurückverwiesen wird. Dort hat man dann 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung. Fällt deren Entscheidung immer noch nicht zu unserer Zufriedenheit aus, geht es in die nächste Runde. Dann wird das Landesverwaltungsamt die Sache bearbeiten.
Ich habe dem Herrn Brückner natürlich auch schon immer mal mitgeteilt, daß wir mit den Bellebener Landwirten durchaus im freundschaftlichen Kontakt stehen. Der Ulf Parnow hatte in der letzten Sitzung des Ortschaftsrates Belleben auch schon seine Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit signalisiert. Andererseits wurde mir jedoch auch schon der Vorschlag zur Gründung einer Bürgerinitiative gemacht. Also; schaun wir mal!

Katastrophe in Belleben – Hochwasser 2002

Freitag, 22. November 2013

Ein ausführlicher Artikel über die Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 in Belleben erschien auch in der Mitteldeutschen Zeitung an dieser Stelle.
Die Rechte an diesem Artikel liegen bei der Zeitung und / oder der Journalistin Yvonne Falke!
Zum schnellen Lesen habe ich den Anfang des Text nochmals nachfolgend zitiert:

Zitat Anfang:

Dessau-Roßlau – 02.08.2002

Katastrophe in Belleben

Insel wird einzige Schlammwüste

Von Yvonne Falke

Den Tag, als der Regen kam, kann die Gemeinde Belleben im Landkreis Bernburg nur verfluchen. Denn er besorgte am Donnerstagabend der Insel, einer neuen Straße im Ort, und den angrenzenden Grundstücken eine Sturzflut mit ungeheuren Schlammmassen. 14 Keller mussten ausgepumpt werden. In Mitleidenschaft wurde auch die Bahnstrecke gezogen. Hier wurden ca. 20 Meter Gleise unterspült, was eine Sperrung der Strecke des Regionalexpresses Halle-Halberstadt bedeutete.

Zitat Ende.

Ortschaftsrat Belleben – Ob sie denn mitmachen?

Freitag, 22. November 2013

Gestern, also am Donnerstag, dem 21.11.2013 tagte der Ortschaftsrat Belleben im Großen Saal des Kulturhauses. Im Wesentlichen ging es mal wieder um eine Steuererhöhung. Die Grundsteuern sollen um 14% erhöht werden.
Es waren nur ein paar Mitglieder anwesene: Ulf, Thomas, Jürgen und Ralf. Die Hauptbuchhalterin der Stadtkasse Könnern; und meine Wenigkeit.
Wegen der Steuern kam es zu einem lockeren Gespräch, das sich über etwa 1 1/2 Stunden hinzog; bis etwa 20:30 Uhr.
Danach war dann endlich Zeit. Die Stadtkämmerin wurde freundlichst von Ralf verabschiedet und wir konnten zum Thema Hochwasser reden.
Also grundsätzlich hat Ulf wohl eingesehen, daß es so nicht weitergehen kann. Die von mir ausgearbeiteten Vorschläge kamen bei den Anderen auch ganz gut an. Also: Schaun wir mal. Auf jeden Fall bleibe ich an dem Thema dran. Von Nichts kommt Nichts!

So geht es weiter! – Fachaufsichtsbeschwerde beim Landesverwaltungsamt Halle

Dienstag, 19. November 2013

Leider hat der Landrat es abgelehnt, sich mit den Hochwasserproblemen der Bellebener höchstselbst zu befassen. Ist ihm wohl zu stressig?
Deshalb habe ich mich an das Landesverwaltungsamt in Halle als Fachaufsichtsbehörde gewandt, mit der Bitte um Hilfe!
Denn: Der nächste Regen kommt bestimmt!

14.11.2013
Volker Lange,Alslebener Str. 59, 06420 Könnern / OT Belleben
Landesverwaltungsamt
-Abteilung Landwirtschaft und Umwelt-
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Fachaufsichtsbeschwerde
Sehr geehrter Herr Zender,
hiermit erhebe ich Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landkreises ?Salzlandkreis? (Az.: 70-32.34.62; 42 FD Natur und Umwelt) vom 03.09.2013 über meinen Antrag auf Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für die Ortschaft Belleben, als Anlage beigefügt.
Begründung:
In den letzten Jahren, insbesondere nachdem örtliche Landwirtschaftsbetriebe zum großflächigen Anbau von Monokulturen übergegangen sind, kommt es immer wieder zu katastrophenartigen Überflutungen der Ortslage Belleben durch das von umliegenden Feldern ablaufende Niederschlagswasser.
Während davor, als noch unterschiedliche Kulturen auf kleineren Schlägen angebaut wurden, solche Überschwemmungen etwa alle 10 bis 15 Jahre auftraten, kommt es jetzt bis zu drei Mal jährlich dazu.
Ich habe in meinem Antrag (siehe Anlage) den Landrat gebeten, hier Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anzuordnen und dieses auch begründet. Leider wurde mein Antrag abgelehnt, unter Hinweis auf das derzeit laufende Flurneuordnungsverfahren beim ALFF Dessau.
Hiergegen erhebe ich Widerspruch und beantrage, daß trotz des laufenden Flurneuordnungsverfahrens, an welchem ich übrigens als stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft beteiligt bin, durch den Landrat geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet werden. Durch die gehäuft auftretenden Überschwemmungen der letzten Jahre ist meines Erachtens erwiesen, daß hier eine tatsächliche unmittelbare Bedrohung von Personen und Sachwerten gegeben ist, gegen die kurzfristig geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten sind. Demgegenüber ist, nach meinem Verständnis, ein Flurneuordnungsverfahren eher langfristig orientiert und hat sicher auch, aber nicht nur, landeskulturelle und umweltschützende Zielstellungen. Beide Verfahren können also durchaus parallel laufen; die kurzfristig wirksamen Maßnahmen der Gefahrenabwehr würden dann später durch die Ergebnisse des Flurneuordnungsverfahren abgelöst oder in diese integriert werden.
Ich erlaube mir auch den Hinweis, daß die Planungen zum Hochwasserschutz in Belleben bereits seit fast 20 Jahren laufen; unter Beteiligung mehrerer Planungsbüros. Es scheint also nicht auszuschließen zu sein, daß die Honorarkosten der bislang erstellten und dann wieder verworfenen Planungen bereits die zur Herstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlichen Kosten überschreiten.
Aus meiner Mitwirkung im Flurneuordnungsverfahren konnte ich bislang leider auch nicht erkennen, daß die Planungen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes abgeschlossen werden können oder gar mit den notwendigen Baumaßnahmen begonnen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Lange,
Diplom-Ingenieur
Lange ? Baustatik

Verteiler:
– Landesverwaltungsamt Halle, Abteilung 4 (Briefpost)
– Kreisverwaltung Salzlandkreis (eMail)
– Stadtverwaltung Könnern (eMail)
– ALFF Dessau (eMail)
– Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnung (eMail)
Anlagen:
– Antrag an Salzlandkreis zur Gefahrenabwehr vom 26.08.2013
– Antwortschreiben Salzlandkreis vom 03.09.2013 (Az.: 70-32.34.62)

Vorschläge Hochwasserschutz Belleben

Sonntag, 27. Oktober 2013

Achtung! Hier nur der textliche Teil. Das komplette PDF-Dokument einschließlich der unbedingt zugehörigen Bilder findet Ihr über einen Download-Link hier: Vorschlag Hochwasserschutz Belleben und auch noch einmal am Schluß.
Vorsicht! Die Ladezeit ist ein paar Sekunden lang, wegen der vielen Bilder.

1. Situationsbeschreibung

Bild 1 1
Umgebung des Silos am Schackstedter Feldweg (nördlich Belleben). Am linken Bildrand sind die Konturen einer aufgelassenen Kiesgrube zu sehen. Oben, rechts des Weges, ist eine ebenfalls aufgelassene Kiesgrube noch zu erahnen. Deren Bedeutung für den Hochwasserschutz Belleben wird in Bild 2 10 gezeigt.

Bild 1 2
In Bildmitte ist eine grasbewachsene Böschung entlang der Fahrgasse vorhanden. Diese wurde inzwischen leider beseitigt.
Gleichfalls gibt rechts eine durchgehende Grasnarbe zwischen dem Kleingarten (unten) und der Streuobstwiese (oben rechts). Das Bild zeigt den Zustand vom 31.10. 2000, entsprechend Google Earth. Die Böschung wurde (siehe folgendes Bild 3) inzwischen beseitigt; die Grasfläche zwischen dem Kleingarten und der Streuobstwiese ist teilweise durchbrochen.

Bild 1 3
Die Aufnahme zeigt den aktuellen (31.12. 2009) Zustand. Die schützende Grasnarbe zwischen Garten und Obstwiese ist unterbrochen, sodaß jetzt das Wasser ungebremst fließen kann.

Bild 1 4
Bild 4 zeigt eine Streuobstwiese, die im Jahr 2000 noch vorhanden war. Links unten ist das Feldgehölz ?Backofen?, rechts oben ist der Bellebener Sportplatz.

Bild 1 5
Das Bild aus dem Jahr 2009 zeigt nur noch einen kleinen Rest des ursprünglichen Biotopes.

Bild 1 6
Bild 6 zeigt jetzt die bereits im vorigen Bild sichtbare Streuobstwiese in der linken oberen Ecke. In Bildmitte ist eine weitere Streuobstwiese und ein ausgeprägtes Rasenbiotop mit beginnender Verbuschung entlang der Gerbstedter Straße.

Bild 1 7
Die Streuobstwiese ist hier vollständig, das Rasenbiotop teilweise beseitigt.

Bild 1 8
Der Bildausschnitt zeigt den westlichen Rand des EZG 8. Am unteren Bildrand ist das Gehölz ?Kahles Pappeln? zu sehen; am oberen Bildrand verläuft die Eisenbahnlinie Halle-Halberstadt. Das Gehölzbiotop setzt sich als Grünstreifen mit beginnender Verbuschung nach links (Westen) fort. Am linken Bildrand ist ein Grünstreifen sichtbar, der dieses Rasenbiotop mit dem Feldweg ?Eisengießereiweg? verbindet. Dieser war in früheren Jahrzehnten der Hauptverbindungsweg zur ?Ludwigshütte? am südlichen Stadtrand von Sandersleben (daher die Bezeichnung Eisengießereiweg) und weiter bis zum Walzwerk Hettstedt.

Bild 1 9
Bild 9 zeigt am unteren Rand, daß der Grünstreifen inzwischen teilweise umgebrochen wurde. Ebenso ist ein Teil der Büsche beseitigt.
Dieser Grünstreifen, ebenso der Eisengießereiweg, sollten wieder hergestellt und mittels Findlingen gegen schleichendes Abpflügen gesichert werden.

Bild 1 10
Von der Dorfstelle ?Rübesdorf? führte früher ein Feldweg bis etwa 500 m nach links (Westen) in Richtung Gerbstedter Strasse, um dann in Richtung Belleben (entlang der Bearbeitungsgrenze) abzubiegen. Die Strukturen des Querweges sind noch an der Vegetation abzulesen.
Die jetzige Schlaglänge beträgt, in Süd-Nord Richtung (von unten nach oben), etwa 1.357 m bei einem Höhenunterschied von insgesamt etwa 30 Höhenmetern. Das Gefälle ist somit etwa 2,2%; weshalb nach [2] die Schlagläng weniger als 130 m sein sollte. Der wieder herzustellende Feldweg sollte von der Landstraße nach Gerbstedt bis zur Dorfstelle Rübesdorf führen und auf einem Damm verlaufen, um die von Süden (aus Richtung Gerbstedt) einströmenden Wassermassen in das sowieso bereits vorhandene Rückhaltebecken Rübesdorf zu leiten und dort die Sedimentfrachten abzusetzen. Wobei am östlichen Rand der Dorfstelle mittels Benjeshecke der Wasserfluß so gebremst werden sollte, daß die Sedimentation bereits auf dem Acker einsetzt und somit der wertvolle Mutterboden dort verbleibt.
Aus gleichem Grund sollte auch am südlichen Rand der Dorfstelle Rübesdorf ein Erdwall mit Benjeshecke angeordnet werden.

Bild 1 11
Von der Kartbahn (an der Alslebener Strasse) zum Silo am Schackstedter Feldweg führte früher ein Feldweg, was an der Auffahrt rechts an der Kartbahn noch deutlich abzulesen ist. Dadurch war die Schlaglänge auf etwa 500 m begrenzt und vom nördlichen Feldstück einströmenden Wassermassen wurden teilweise in Richtung Westen geführt, wo sie in den dortigen aufgelassenen Kiesgruben (siehe Bild 1 1) versickern konnten.
Nach dem Überpflügen des Feldweges ist der Schlag nun 1.053 m lang (Google Earth). Die Wassermassen von einer Fläche von 1.053 * 645 ~ 68 ha strömen jetzt ungebremst ins Dorf. Die Fläche ist abfallend, von im Mittel 157 m über NN entlang der Landstraße nach Sandersleben (am oberen Bildrand) auf etwa 141 m an der Nordostecke der alten Stallanlage und beträgt somit etwa (157-141)/1053 * 100% = 1,5%. Nach einer Empfehlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sollte bei einer derartigen Geländeneigung die Schlaglänge auf etwa 130 m begrenzt werden.

?
2. Lösungsvorschläge
a) Wiederherstellen früherer Landschaftselemente

Feldwege, Grünstreifen, Biotope und ähnliche Landschaftselemente sollten eingemessen, vermarkt und so mittels Gestaltungselementen (zum Beispiel Findlinge oder ähnliches) geschützt werden, daß ein ?schleichendes Abpflügen? verhindert bzw. rechtszeitig bemerkt werden kann.
Die Feldwege sollten in der vollen ursprünglichen Breite von 6 bis 12 m wieder hergestellt und mit Büschen und Bäumen bepflanzt werden.

b) Einzugsgebiet EZG 1 Piesdorf
Entlang des östlichen Randes des von Rübesdorf kommenden Hohlweges wieder herstellen des früheren Auffanggrabens.
Entlang der Kreisstrasse K2112 Ertüchtigung des hangseitigen (südlichen) Straßenbegleitgrabens. Weiterhin das Bankett entlang der nördlichen Straßenseite (zum Talgarten) abschieben, damit das Wasser von der Straße abfließen kann.
Die beiden Durchlässe, unterhalb des Hohlweges und unter der Strasse K2112 hindurch sind augenscheinlich voll funktionstüchtig und können weiter genutzt werden.
Die Feldauffahrt von der Straßen-/Wegkreuzung an dieser Stelle ist zu schließen und dauerhaft zu verbauen, da sich sonst hier eine Erosionsrinne bildet und die Gräben und auch die Straße verschlammt, was eine erhöhte Unfallgefahr auf der Kreisstraße K2112 mit sich bringt.

Bild 2 1
Die Durchführung unter der Kreisstraße K2112 tritt rechts des Dammweges (Bild 2 1 ) aus; dort befindet sich auch ein tiefer Graben. Der Dammweg bildet eine Staustufe deren Krone höher liegt als der Schloßpark; bei starkem Regen würde das Wasser somit in den Wiesenteich zurückstauen. Am oberen (nördlichen) Bildrand führt der Dammweg über eine Natursteinbrücke, deren Durchlaß auf Veranlassung der Gemeinde Belleben auf DN 200 verringert wurde, um den Abfluß aus dem Piesdorfer Park in Richtung Belleben (Piesdorfer Bach) zu regulieren. Die überstaubare Fläche des Schloßparks beträgt etwa 1 Hektar; was bei 1 m Stauhöhe etwa 10.000 Kubikmeter Stauvolumen ergäbe.

Eine weitere, sehr kostengünstige Möglichkeit des Hochwasserschutzes besteht am westlichen Ende des Talgartens (Bild 2 2), da hier ebenfalls bereits ein Damm in Gestalt einer aufgelassenen Feldbahn vorhanden ist. Der Durchfluß des ?Piesdorfer Baches? durch diesen Damm kann naturnah durch Findlinge oder ähnliches verengt werden. Der Weg im Bereich der Engstelle zwischen diesem Damm und dem ?Piesdorfer Hang? muß ebenfalls aufgeschüttet werden; etwa 1 Meter hoch.

Bild 2 2
c) Einzugsgebiet EZG2 bis 5
Diese Einzugsgebiete sollen in die vorhandenen Fabrikteiche (Bild 2 3) entwässern. Diese sind vorhanden und mit einem Überlauf von etwa DN 400 versehen, der im Bereich Kinderdorf in den Piesdorfer Bach mündet. Dieser Auslauf ist augenscheinlich funktionstüchtig und kann weiter unverändert genutzt werden. Eventuell sollte eine gründliche Untersuchung mittels Kamerabefahrung erfolgen. Eine Vergrößerung des Ablaufes ist unter allen Umständen zu vermeiden, da dieses die Hochwassersituation im Bereich Piesdorfer Weg und Kirchplatz unerträglich verschlimmern würde. Für den Ablauf besteht im Übrigen Bestandsschutz, da er als ?Bürgermeister-Kanal? anzusehen ist. Die Fabrikteiche sind in überschaubarer Zeit noch niemals voll- oder gar übergelaufen; es besteht also keine Notwendigkeit zu Änderungen. Der ungefähre Verlauf des Überlaufkanals ist im Bild 2 3 mit blau gestrichelter Linie gekennzeichnet.

Bild 2 3
Am Übergang des Ackers zum Fabrikteich sollte eine Benjeshecke angelegt werden, damit sich der aus Richtung Rübesdorf mitgeführte fruchtbare Schlamm bereits auf dem Acker absetzt und somit weiterhin der Landwirtschaft zur Verfügung steht. Weiterhin wird dadurch ein vorzeitiges Zusetzen der Fabrikteiche verhindert. An dieser Stelle ist, wie im Bild 2 3 gezeigt, eine Taleinengung auf etwa 30 m vorhanden. Somit entstehen nur geringe Kosten.
Am Teichgrund sollten mittels Rammkernsondierung die Bodenschichten und damit die Versickerungsfähigkeit festgestellt werden.
Es ist bekannt, daß Belleben von mächtigen Kiesschichten unterlagert ist, die an verschiedenen Stellen als sogenannte ?Kies-Köpfe? zu Tage treten. Das ist auch daran erkennbar, daß verschiedene Brunnen in Belleben trocken fielen, wenn an der Fabrik während der Rübenkampagne Wasser aus einem Tiefbrunnen entnommen wurde.

d) Einzugsgebiet EZG 6
Die Fabrikstraße (nicht zu verwechseln mit der Straße ?Fabrik?) verbindet die Landesstraße L151 (Belleben-Gerbstedt) mit der Kreisstraße K2112 (Belleben-Piesdorf) und verläuft im Bild 2 3 etwa in Bildmitte horizontal. Diese Straße führt das aus dem EZG 6 über die L151 hinwegschießende Wasser den Fabrikteichen zu. Im Bild 2 4 wird zunächst die frühere Situation beschrieben und anschließend (Bild 2 5) Lösungsvorschläge dargestellt.

Bild 2 4
Entlang des Feldweges (auch ?Backofenweg?) wurde talseitig ein Erdwall (grüne Linie) von etwa 50 bis 80 cm Höhe angeschüttet. Dieser bewirkt, daß das aus EZG 6 anströmende Wasser kanalisiert und so beschleunigt wird, daß es zu einem großen Teil über die Landstraße L151 (?Gerbstedter Straße?) hinwegschießt und auf der Fabrikstraß in die Fabrikteiche geleitet wird. Nach Auskunft der Anwohner wird etwa die Hälfte der Wassermassen unschädlich fortgeführt.
Meines Wissens war bis in die 1970iger Jahre entlang der rot gestrichelten Linie aus den vorgenannten Gründen auch eine flache Flutrinne vorhanden. Die Fläche nördlich war eine Grünfläche; südlich war eine große Kleingartenanlage.
Entlang der Bewirtschaftungsgrenze verlief der Feldweg (schwarz gestrichelt) nach Rübesdorf.

Bild 2 5
Der frühere Feldweg nach Rübesdorf sollte wieder hergestellt werden; auf einem Damm verlaufend. Die Schlaglängen entlang der Gerbstedter Straße betragen bis zu 1.382 m bei einem Gefälle von über 2% und liegen damit deutlich über den in [1] empfohlenen Richtwert. Hinzu kommt, daß, wie im Bild 2 5 ersichtlich, längs zum Hang bearbeitet und damit die Bodenerosion gefördert wird.
Weiterhin sollte die frühere Grünfläche am Ortsrand, zwischen Fabrikstraße und Fabrikteichen wieder entstehen und mit einer Flutmulde zur Ableitung des vom Backofenweg überströmenden Wasser versehen werden. Diese Grünfläche könnte auch als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die zwischenzeitlich beseitigten Streuobstwiesen (Bild 1 6) gesehen werden.
Die von Grontmij in [3] vorgeschlagene Überleitung mittels Rohrleitung DN 400 erscheint mit der dort errechneten Kapazität von 0,2 m³/s als bei weitem nicht ausreichend. Auch erscheint mir die dort ausgewiesene Leitungslänge von 133 m als zu gering; die Leitung würde mitten in der Ackerfläche enden und dort sehr bald eine Erosionsrinne erzeugen. Besser ist die Schaffung einer Auffangmulde an Stelle der jetzigen Ackerauffahrt, mit Straßendurchführung mindestens als DN 1000 und die weitere Führung in einer Flutmulde.
Der entlang der Talseite des Backofenweges bereits vorhandene Erdwall muß wasserseitig durch Rasengitterplatten vor Erosion geschützt werden und sollte bis zur Straße geführt werden. Damit wird bei Starkregen (Wolkenbruch) der Wasserstrom auf dem Backofenweg besser über die Gerbstedter Straße hinweg auf die Fabrikstraße geführt.

e) Einzugsgebiet EZG 8
Für das Einzugsgebiet EZG 8 erscheint die in [3] vorgeschlagene Schaffung eines Grünen Beckens unterhalb des Feldgehölzes ?Backofen? die sinnvollste Lösung zu sein. Da der Durchlaß unter der Bahnlinie hier bereits vorhanden ist, reicht die Anlage eines Dammbauwerkes, wie im Bild 2 6 gezeigt, völlig aus.

Bild 2 6
Das Dammbauwerk sollte aus wasserdurchlässigem Material, zum Beispiel Gabbionen, bestehen. Ein Rohrdurchlaß würde den Wasserfluß konzentrieren und somit die Bodenerosion wiederum verstärken. Ein wasserdurchlässiges Dammbauwerk dagegen beruhigt den Wasserfluß und verteilt den Auslauf auf eine größere Fläche. Der mitgeführte wertvolle Mutterboden kann sich noch auf der Ackerfläche absetzen und steht somit weiterhin für die Landwirtschaft zur Verfügung.
Das überströmende Wasser läuft dann zunächst auf das Flurstück ?Lange Wiese?, die seit mehr als 20 Jahren als Grünland bzw. Stillegungsfläche bewirtschaftet wird. Bei einer Nutzung als Regenrückhaltebecken würde also keine landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Im Gegenteil kann das Grünland eine stunden- oder auch tageweise Flutung gut vertragen.
Der Ausbau der ?Langen Wiese? als Rückhaltebecken ist deshalb so wichtig, weil die Durchflußmenge im ?Schlackenbach? begrenzt ist und wegen der Durchlässe unter den Straßenbrücken auch kaum weiter erhöht werden kann. In den letzten 20 Jahren ist der Schlackenbach bereits zweimal grundhaft beräumt worden. Wobei sich jedoch jedes Mal innerhalb kurzer Zeit der Bach durch Schlammeintrag von den Äckern wieder zugesetzt hat. Vorrangig sind hier also Voraussetzungen zu schaffen, daß sich die Ackerschlämme auch auf den Äckern wieder absetzen kann; oder erst gar nicht ins Fließen kommt. Ich halte es sogar für denkbar, daß der Schlackenbach sich dann innerhalb weniger Jahre selbst freispült und eintieft; vorausgesetzt, die üblichen Wartungsarbeiten (Krautung, Böschungsmahd) werden regelmäßig durchgeführt.

f) Einzugsgebiet ?Tröge?
Dieses Einzugsgebiet erstreckt sich über eine Länge von etwa 2.740 m, bis zur Landstraße L152, Abzweig Rotha (K2329, Landkreis MSH).

Bild 2 7
Im Bild 2 7 noch deutlich abzulesen, daß am Talgrund ein Hohlweg von Belleben zur Dorfstelle ?Tröge? verlief, der in den 1970iger Jahren überpflügt wurde. Dieser Weg hatte allerdings in Bezug auf Hochwasserschutz keinen Nutzen, da auf Grund des Gefälles von ca. 2% die Fließgeschwindigkeit so groß ist, daß dort keine Sedimentation und oder Stauung stattfinden konnte. Wie im Bild 2 7 sichtbar, erfolgt hier ebenfalls die Bearbeitung in der Hangrichtung, sodaß der Wasserfluß hier noch zusätzlich ungünstigst verstärkt wird.
Von Bedeutung war dort allerdings eine Gartenanlage mit Obstwiese, als ?Erichs Garten? bekannt, die sich quer zum Tal erstreckte und sich am südlichen (talseitigen Ende) gegen eine damals (vor 1970) noch vorhandene Böschung lehnte. Damit war dort eine, wenn auch geringe, Wasser- und Sedimentrückhaltung gegeben. Leider ist dieser Garten inzwischen auch beseitigt. Auf dem Bild 2 8 von 31.10. 2000 (Google Earth) ist zumindest der Garten noch gut erkennbar.

Bild 2 8
Als Lösung bietet es sich hier an, den im folgenden Bild nochmals gezeigten Kieskopf, der sich sowieso im Eigentum der Stadt befindet, als Versickerungsfläche zu nutzen. Dabei gehe ich davon aus, daß der Bewirtschafter dieser Flächen (Agrargenossenschaft Belleben) hier sowieso einen Wirtschaftsweg benötigt, der vom Wirtschaftshof ?Biogasanlage? zu den Maisanbauflächen führt. Das ergibt sich auch daraus, daß von den Einwohnern die Durchfahrt der großen Maschinen durch die Ortslage aus mehreren Gründen nicht mehr akzeptiert wird. Dieser Wirtschaftsweg würde, von der Biogasanlage ausgehend, das Einzugsgebiet ?Schindergrund? queren und auf dem Hügelkamm zunächst an den Windmühlenweg anschließen. Dann weiter, über den Kieskopf und das Tröge-Tal zum Sanderslebener Feldweg führen.
Der ungefähr mögliche Verlauf ist im folgenden Bild 2 9 schwarz gestrichelt dargestellt.
Damit wird erreicht, daß sich das von Tröge kommende Wasser zunächst an dem neu zu schaffenden Weg staut und dabei schon zum Teil auf der Fläche ?Kieskopf? versickert. Das über die Dammkrone überlaufende Wasser trägt dann schon wesentlich weniger Sedimente mit sich und wird dann zum Regenrückhaltebecken ?Lange Wiese? geführt. Der ?Sanderslebener Weg? ist dazu am Ausgang Tröge-Tal ebenfalls etwa ein bis zwei Meter aufzuschütten, damit das Wasser kontrolliert in die vorhandene Leitung und zur Langen Wiese geführt wird. Es entstehen so drei kleine Staustufen an denen das Wasser beruhigt wird und der mitgeführte Schlamm sich absetzen kann.

Bild 2 9
Gleiche Idee gilt auch für die Schindergrund, von wo eigentlich die größte Gefahr für das Dorf ausgeht. Hier sind auch drei Staustufen möglich, wovon zwei im Verlauf von sowieso erforderlichen Wirtschaftswegen (Bild 2 10) entstehen, die dritte ausgangs der Schindergrund am Feldrand. Als Dammbaumaterial werden Gabbionen oder eine ähnlich wasserdurchlässige Bauweise vorgeschlagen. Das angestaute Wasser sickert dann über eine längere Strecke durch die Dämme hindurch, während sich der mitgeführte Schlamm vorher absetzen kann. Zusätzlich sollten noch die beiden ehemaligen Kiesgruben am Schackstedter Feldweg (Bild 1 1) wieder als Sickerflächen hergerichtet werden. Die erste Staustufe wäre der Feldweg von der Kartbahn an der Alslebener Straße zum Maissilo am Schackstedter Weg und weiter bis zum Windmühlenweg. Das Teilstück Kartbahn-Maissilo führt über einen kleinen Höhenrücken und verteilt so das von Norden einströmende Wasser zur Alslebener Straße und weiter zur Wassermühle, sowie Richtung Schackstedter Weg, wo ein Teil schon in der alten Kiesgrube ?Maschinenfriedhof? versickern kann.
Die im Bereich zwischen Schackstedter Weg und Windmühlenweg liegende Kiesgrube ist ebenfalls wieder als Sickerfläche auszubilden.

Bild 2 10

g) Einzugsgebiet EZG 13
Das Einzugsgebiet EZG 13 umfaßt im Wesentlichen die Fläche nördlich der Biogasanlage bis hin zur Landstraße L152 nach Alsleben-Sandersleben, östlich von der Alslebener Straße (L151) und westlich durch den Schackstedter Weg begrenzt.
Wie im Bild 2 11 zu sehen, erfolgt durch den wieder anzulegenden Feldweg Kartbahn-Schackstedter Weg eine Wasserführung zum Straßengraben entlang der L151. Als wichtig erscheint mir, den Einlauf zum vorhandenen Straßendurchlaß so auszubilden, daß dieser nachhaltig funktionstüchtig bleibt. Das heißt, es ist durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, daß dieser Bereich wieder zugepflügt oder zugeschwemmt wird. Talseitig, also östlich der L151, ist ein Verteilergraben anzuordnen, damit sich dort keine Erosionsrinne ausbildet. Gleichfalls ist die Feldauffahrt am südöstlichen Feldrand zu verlegen und durch einen Damm von etwa ein Meter Höhe dauerhaft zu verschließen, damit sich dahinter der Schlamm absetzen kann.
An der Birnenstraße bzw. Bahnhofsweg ist ein verrohrter Graben (DN200) mit Einlaufbauwerk vorhanden, sodaß hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Eine ehemalige tiefer liegende Gartenfläche kann dabei als Sickermulde genutzt werden.
Ein kleiner Flächenzipfel am Ortsausgang, im Bild 2 11 Mitte unten, sollte als Grünfläche gestaltet werden, da hier sonst das Wasser direkt in den Ort strömt.

Bild 2 11

3. Erläuterungen
Literaturverzeichnis

[1] ?Bodenerosion durch Wasser, Ursachen, Bedeutung und Umgang in der landwirtschaftlichen Praxis von NRW?, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Nevinghoff 40, 48147 Münster, Eigenverlag LWK NRW, Münster 2007

[2] Google Earth

[3] Büro Grontmij: ?Auslegung und Dimensionierung ingenieurtechnischer Maßnahmen inkl. Notwendiger hydraulischer Berechnungen im Verfahrensgebiet Belleben?, Ergebnispräsentation am 10.10 2013 im ALFF Dessau.

Zeichenerklärung

Vorgeschlagene Wirtschaftswege, schwarz gestrichelt

Wasserdurchlässige Staustufen, grün
Wasserführung, blau gestrichelt

Die zugehörige pdf-Datei mit allen Bildern findet Ihr auch unter:
Vorschlag Hochwasserschutz Belleben
Achtung! Ladezeit eventuell etwas lang.