Brücke über den Schlackenbach – Noch so ein Schildbürgerstreich

Salzlandkreis
– Der Landrat ?
Karlsplatz 37
06406 Bernburg
Sehr geehrter Herr Gerstner,
hiermit beantrage ich den Rückbau der an der Brücke über den Schlackenbach im Verlauf der K2112 in der Ortslage Belleben vorgenommenen Änderungen.
Begründung:
Im vergangenen Jahr wurden an dieser Brücke (siehe Bild 1) Lage der Brücke über Schlackenbach Arbeiten durchgeführt, in deren Verlauf der Durchflußquerschnitt (Bild 2) Schlackenbachbrücke stark verringert wurde.
Die Durchflußkapazität dieses Brückendurchlasses ist jedoch für die Ortslage Belleben von existenzieller Bedeutung, da hier die Niederschläge eines Einzugsgebietes von mehr als 1.000 Hektar hindurchfließen.
Um die Größenordnung zu verdeutlichen: Im Verlaufe eines Flurneuordnungsverfahrens wurden durch das Büro Geoflux aus Halle die Wassermassen errechnet, die durch diese Brücke hindurchfliesen müssen. Allein von den oberhalb liegenden 648 Hektar Ackerland fließen bei einem Starkregen (50-Jahres-Regen) innerhalt von maximal 4 Stunden ca. 137.220 Kubikmeter Wasser hier durch.
Bereits während der letzten Regenereignisse (zum Beispiel August 2013) war die Durchflußkapazität voll ausgelastet; der Brückenquerschnitt also gefüllt. Bei einem 50-Jahres-Ereignis besteht die Gefahr, daß hier das Wasser zurückstaut und nicht nur mehrere Wohngrundstücke, sondern vor allem auch unsere Kirche überflutet.
Bekanntlich ist es in Belleben in den letzten Jahren wiederholt zu schweren Überschwemmungen gekommen, ohne daß ein 50-Jahres-Regen ursächlich war. Das Problem liegt einfach darin, daß der Schlackenbach ein sehr großes Einzugsgebiet hat, welches über die Flurgrenzen hinaus bis in den benachbarten Landkreis an die Ortschaften Ihlewitz, Roda und Welfesholz heranreicht.
Aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung ist mir übrigens bekannt, daß bei Brückenbauarbeiten regelmäßig immer auch hydraulische Berechnungen anzustellen sind. Um so mehr verwundert es mich, daß die Bauverwaltung des Landkreises eine derartige Einengung des Abflußquerschnittes zulassen konnte. Und das, obwohl von Anwohnern und dem Bauamt der Stadt Könnern hier schon während der Bauphase mehrfach Bedenken an die Baufirma und die Bauleitung herangetragen wurden.
Außerdem weise ich darauf hin, daß, meines Erachtens, im Falle eines Hochwasserereignisses der Landkreis schadensersatzpflichtig werden könnte, falls es sich herausstellt, daß die Durchlaßverengung ursächlich für die Schäden war.

Mit freundlichen Grüßen
Belleben, den 01.02.2014
(Volker Lange)

Anlage:
2 Bilder

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