Salzlandkreis
– Der Landrat ?
Karlsplatz 37
06406 Bernburg
Sehr geehrter Herr Gerstner,
hiermit beantrage ich den Erlaß einer Anordnung im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr zur Vermeidung weiterer unkontrollierter Bodenerosion in der Feldflur der Ortschaft Belleben (Stadt Könnern) und der damit verbundenen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Durch den Erlaß zur Gefahrenabwehr soll insbesondere erreicht werden, daß die Landwirte der Feldflur Belleben die Äcker so nutzen, daß bei Starkregen:
a) Die unkontrollierte Abschwemmung von Bodenbestandteilen und deren Eintrag in die Ortslage Belleben weitestgehend vermieden wird.
b) Die auf die Ackerflächen entfallenden Niederschläge möglichst dort verbleiben und versickern, bzw. deren Abfluß so verlangsamt wird, daß eine Gefährdung von Sachwerten und Menschenleben durch Überschwemmungen in der Ortslage vermieden werden.
Begründung:
In den letzten Jahren kommt es gehäuft zu Überschwemmungen in der Ortslage Belleben. Diese sind ebenfalls mit außergewöhnlich großem Schlammeintrag infolge Abschwemmungen von den umliegenden Feldern verbunden.
Daraus ergeben sich lebensgefährliche Situationen für die Einwohner infolge der starken Strömung; nicht nur im ?Schlackenbach?, sondern auch auf den Straßen. Die Strömung auf den Straßen ist dabei so stark, daß auch Autos mitgerissen werden. Wie groß ist dann die Gefahr für Personen oder gar Kinder?
Weiterhin entstehen jedes Mal hohe Aufwendungen an Zeit und Geld bei der Schadensbeseitigung. Sowohl für die direkt betroffenen Einwohner als für die Allgemeinheit.
Zwar wurde uns von der Stadtverwaltung (erst Alsleben, jetzt Könnern) mehrfach zugesichert, Hochwasserschutzmaßnahmen durchführen zu lassen. Zuletzt im Zusammenhang mit dem Bau der Ortskanalisation. Diese Versprechungen bekommen wir aber nunmehr seit über 20 Jahren zu hören; insofern fehlt mir nunmehr der Glaube an eine baldige Abhilfe.
Hier ist besonders zu erwähnen, daß der die Ortslage entwässernde Vorfluter (?Schlackenbach?) in den letzten Jahrzehnten mehrfach grundhaft beräumt und ausgebaut; jedoch durch den Schlammeintrag immer wieder sehr schnell zugeschwemmt wurde. Da in Zukunft infolge einer Änderung im Wasserhaushaltsgesetz die Kosten für die Beräumung der Vorfluter auf die Anlieger abgewälzt werden sollen, ergibt sich hier eine eklatante Gerechtigkeitslücke derart, daß die Gewinne aus der Landwirtschaft (Maisanbau als Monokultur für die sehr umstrittenen Biogasanlagen) nur Einzelnen zu Gute kommen; die Kosten aber Andere tragen müssen.
Zur Gefahrenabwehr schlage ich wie folgt vor:
1.) Wiederherstellen der Feld- und Wirtschaftswege, die gleichzeitig auch die Abflußgeschwindigkeit der Niederschläge vermindern.
2.) Wiederherstellen der Ackerraine bzw. Grünstreifen an Böschungsoberkanten.
3.) Wiederherstellung von Grünflächen und Feldgehölzen, die in den letzten Jahrzehnten in Ackerland umgewandelt wurden.
4.) Wiederherstellen von Straßengräben bzw. Flutgräben die geeignet sind, die trotz aller abflußhemmenden Maßnahmen von den Feldern überschwappenden Wässern gefahrlos abzuleiten.
5.) Gestaltung einer Fruchtfolge die das Versickern der Niederschläge auf den Äckern begünstigt.
6.) Begrenzung der Schlaggröße mit Monokulturen mit weitem Reihenabstand (Mais und Zuckerrüben) die den Boden erst spät bedecken und deshalb den Wasserablauf begünstigen.
7.) Verringerung der erosionswirksamen Schlaglänge an Hängen auf zum Beispiel 130 m bei 1 ? 2% Hangneigung und maximal 70 m bei mehr als 6%!
8.) Begrünung der Vorgewände zur Ausfilterung der Abschwemmungen.
9.) Änderung der Bearbeitungsrichtung derart, daß die Furchen quer zum Hang verlaufen und so die Versickerung der Niederschläge begünstigt wird.
10.) Herstellen von Grasfilterstreifen an Hangfüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Belleben, den 22.08. 2013 (Volker Lange)