Seit einigen Monaten ist die Rede davon, daß neue Gebühren zur Unterhaltung der Gewässer II.Ordnung erhoben werden sollen. Deshalb habe ich jetzt einen Leserbrief an die Lokalredaktion der MZ geschrieben, der nachfolgend beigefügt ist:
Sehr geehrter Herr Valtink,
der Gedanke, daß die Grundeigentümer für den Unterhalt der Gewässer II. Ordnung selbst zahlen sollen, klingt zunächst einmal ganz vernünftig. Aber: Dafür bezahlen wir doch schon! Über die Grundsteuer und die Gebühren für die Regenwasserkanäle. Und da die Grundsteuern gerade kräftig erhöht wirden und die Regenentwässerungsgebühren von Anfang an reichlich bemessen waren, sollte doch Geld im Überfluß vorhanden sein.
Aus Ihrem Artikel war für mich leider nicht so ganz erkennbar, wer denn nun hier zusätzlich zur Kasse gebeten werden soll, alle Eigentümer der Wohngrundstücke, oder nur die direkten Anlieger der Gräben? Nur die Wohngrundstücke oder auch die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen? Es wäre ja hier auch einmal darauf hinzuweisen, daß es ausschließlich der Schlamm von den Äckern ist, der infolge unsachgemäßer Bewirtschaftung der Flächen bei jedem, auch nur etwas kräftigerem Landregen, zunächst unsere Straßen und dann die Gräben zusetzt. Also wäre es doch im Sinne der Gerechtigkeit, hier das Verursacherprinzip anzuwenden! Alternativ, damit unsere Bauern nicht noch stärker in die Armut abgleiten, könnte man ihnen ja auch die Möglichkeit einräumen, hier selbst tätig zu werden, indem sie durch sachgerechte Bewirtschaftung der Felder die Bodenerosion vermeiden und somit das ständig erforderliche Schlammräumen in den Gräben überflüssig machen. Das würde der Umwelt gut tun und uns Allen eine Menge Geld ersparen. Geld, daß wir dann wieder beim ortsansässigen Handwerker ausgeben könnten.
Dipl.-Ing. Volker Lange
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