So geht es weiter! – Fachaufsichtsbeschwerde beim Landesverwaltungsamt Halle

Leider hat der Landrat es abgelehnt, sich mit den Hochwasserproblemen der Bellebener höchstselbst zu befassen. Ist ihm wohl zu stressig?
Deshalb habe ich mich an das Landesverwaltungsamt in Halle als Fachaufsichtsbehörde gewandt, mit der Bitte um Hilfe!
Denn: Der nächste Regen kommt bestimmt!

14.11.2013
Volker Lange,Alslebener Str. 59, 06420 Könnern / OT Belleben
Landesverwaltungsamt
-Abteilung Landwirtschaft und Umwelt-
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Fachaufsichtsbeschwerde
Sehr geehrter Herr Zender,
hiermit erhebe ich Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landkreises ?Salzlandkreis? (Az.: 70-32.34.62; 42 FD Natur und Umwelt) vom 03.09.2013 über meinen Antrag auf Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für die Ortschaft Belleben, als Anlage beigefügt.
Begründung:
In den letzten Jahren, insbesondere nachdem örtliche Landwirtschaftsbetriebe zum großflächigen Anbau von Monokulturen übergegangen sind, kommt es immer wieder zu katastrophenartigen Überflutungen der Ortslage Belleben durch das von umliegenden Feldern ablaufende Niederschlagswasser.
Während davor, als noch unterschiedliche Kulturen auf kleineren Schlägen angebaut wurden, solche Überschwemmungen etwa alle 10 bis 15 Jahre auftraten, kommt es jetzt bis zu drei Mal jährlich dazu.
Ich habe in meinem Antrag (siehe Anlage) den Landrat gebeten, hier Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anzuordnen und dieses auch begründet. Leider wurde mein Antrag abgelehnt, unter Hinweis auf das derzeit laufende Flurneuordnungsverfahren beim ALFF Dessau.
Hiergegen erhebe ich Widerspruch und beantrage, daß trotz des laufenden Flurneuordnungsverfahrens, an welchem ich übrigens als stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft beteiligt bin, durch den Landrat geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet werden. Durch die gehäuft auftretenden Überschwemmungen der letzten Jahre ist meines Erachtens erwiesen, daß hier eine tatsächliche unmittelbare Bedrohung von Personen und Sachwerten gegeben ist, gegen die kurzfristig geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten sind. Demgegenüber ist, nach meinem Verständnis, ein Flurneuordnungsverfahren eher langfristig orientiert und hat sicher auch, aber nicht nur, landeskulturelle und umweltschützende Zielstellungen. Beide Verfahren können also durchaus parallel laufen; die kurzfristig wirksamen Maßnahmen der Gefahrenabwehr würden dann später durch die Ergebnisse des Flurneuordnungsverfahren abgelöst oder in diese integriert werden.
Ich erlaube mir auch den Hinweis, daß die Planungen zum Hochwasserschutz in Belleben bereits seit fast 20 Jahren laufen; unter Beteiligung mehrerer Planungsbüros. Es scheint also nicht auszuschließen zu sein, daß die Honorarkosten der bislang erstellten und dann wieder verworfenen Planungen bereits die zur Herstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlichen Kosten überschreiten.
Aus meiner Mitwirkung im Flurneuordnungsverfahren konnte ich bislang leider auch nicht erkennen, daß die Planungen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes abgeschlossen werden können oder gar mit den notwendigen Baumaßnahmen begonnen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Lange,
Diplom-Ingenieur
Lange ? Baustatik

Verteiler:
– Landesverwaltungsamt Halle, Abteilung 4 (Briefpost)
– Kreisverwaltung Salzlandkreis (eMail)
– Stadtverwaltung Könnern (eMail)
– ALFF Dessau (eMail)
– Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnung (eMail)
Anlagen:
– Antrag an Salzlandkreis zur Gefahrenabwehr vom 26.08.2013
– Antwortschreiben Salzlandkreis vom 03.09.2013 (Az.: 70-32.34.62)

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